Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
Eine DiGA ist eine App oder allgemein eine IT-Anwendung, die von ärztlichem Personal auf Rezept verschrieben werden kann. Umgangssprachlich werden diese Anwendungen deshalb auch gerne als "Apps auf Rezept" bezeichnet. Im Gegensatz zu einfachen "Gesundheitsapps", die sich seit Jahren in großer Zahl in App Stores finden lassen, haben DiGA einen umfangreichen behördlichen Zulassungsprozess durchlaufen und werden infolgedessen als Medizinprodukt niedriger Risikoklasse (Klasse 1 oder 2a gemäß der europäischen Medizinprodukteverordnung, MDR) im Leistungskatalog der GKV geführt. Der Vorteil aus Sicht von Patientinnen und Patienten ist somit: Die Anwendungen können (analog zu Medikamenten) von ärztlichem Personal verschrieben werden und die anfallenden Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zur besseren Übersicht lassen sich alle verschreibbaren Apps auch im sogenannten DiGA-Verzeichnis einsehen, das online auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden ist.
Der Fast-Track-Zulassungsprozess
Der Weg für Hersteller in das DiGA-Verzeichnis des BfArM als geprüfte und erstattungsfähige Anwendung ist an das erfolgreiche Durchlaufen des sogenannten „Fast-Track“-Verfahrens gekoppelt. Hersteller stellen hierfür einen Antrag, in dem sie Auskunft über die Erfüllung diverser DiGA-Anforderungen geben müssen. Neben Angaben zu möglicherweise bereits nachgewiesenen positiven Versorgungseffekten zählen hierzu sowohl Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität, aber auch an Interoperabilität, Datenschutz und Informationssicherheit.
Einbindung der SDG
Die Anlagen I und II der sogenannten DiGA-Verordnung (DiGAV) beinhalten insgesamt über 80 Punkte bzw. Aussagen zu datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Fragestellungen, die alle bei Antragseinreichung beantwortet werden müssen. Die Themengebiete sind Datenschutzexperten bereits aus der DSGVO oder aus ISO-Richtlinien vertraut und behandeln gängige Prinzipien, Rechtsgrundlagen und Informationspflichten der DSGVO genauso wie Fragen zur Systemhärtung, Zugriffkontrolle und die Implementierung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS). Wichtige Punkte sind unter anderem:
- Ein ISMS nach BSI 200-2 oder alternativ nach ISO 27001 ist für eine DiGA-Zulassung ab dem 02.01.2022 verpflichtend!
- Die Zulassung einer DiGA sieht deutlich restriktivere Beschränkungen im Bereich des Datenschutzes vor, als es der reine Blick auf die DSGVO vermuten lässt. Im Falle von Drittstaatentransfers ist die Anwendung der Art. 46 und 47 DSGVO (Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules) beispielsweise vollkommen ausgeschlossen. Da für die USA seit Mitte 2020 auch kein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 mehr vorliegt, dürfen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer DiGA somit unter keinen Umständen mehr von dort ansässigen Unternehmen und deren EU-Tochterunternehmen verarbeitet werden.
- Da es sich bei Gesundheitsdaten um personenbezogene Daten einer besonders schützenswerten Kategorie gemäß Art. 9 DSGVO handelt, müssen Hersteller einer DiGA die mit der Verarbeitung dieser Daten einhergehenden Risiken unter Zuhilfenahme einer sogenannten Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO analysieren, bewerten, mindern oder gar beseitigen.