Risikomanagement im Datenschutz
Immer dann, wenn die Verarbeitung personenbzogener Daten voraussichtlich “ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge” beinhaltet, verpflichtet die DSGVO zur Durchführung einer so genannten Datenschutzfolgenabschätzung. Nur: Was genau ist eine Datenschutzfolgenabschätzung? Und wann bestehen für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen entsprechend hohe Risiken?
Erfahrene Projekt- und Qualitätsmanager sind mit vergleichbaren Ansätzen zumeist vertraut, dennoch gibt es im Bereich des Datenschutzes zusätzliche behördliche Vorgaben, die Unternehmen vor spürbare Herausforderungen stellen können und die Einbeziehung externer Fachexpertise erforderlich machen.
Wann ist eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich?
Grundsätzlich ist eine DSFA immer dann erforderlich, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen vorliegt. Wann genau das der Fall ist, (bspw. aufgrund einer drohenden Diskriminierung), lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten - eine Einzefallbetrachtung ist in diesen Fällen immer unumgänglich. Faktoren, die in eine solche Entscheidung mit einfließen, sind laut Art. 35 Abs. 3 der DSGVO dabei unter anderem:
- der Grad der Automation bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. im Rahmen eines automatisierten Profilings)
- die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10
- das Vorliegen einer systematischen umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
Dem zweiten Punkt kommt dabei insbesondere im Gesundheits- bzw. im Versicherungswesen ein enorm hohes Maß an Relevanz zu, denn unter Art. 9 der DSGVO fallen auch alle Formen von Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder auch Informationen zur sexuellen Orientierung einer Person. Krankenhäuser und Arztpraxen, aber auch Hersteller von Gesundheitsapplikationen, digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) und Vermittler von Krankenversicherungen stehen hier schnell im Fokus.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen dabei, ihr firmeneingenes Risikomanagement auch im Datenschutz auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen.
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